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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16   

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https://dejure.org/2017,12205
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16 (https://dejure.org/2017,12205)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2017 - 12 A 1052/16 (https://dejure.org/2017,12205)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 12 A 1052/16 (https://dejure.org/2017,12205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildungsförderung für die Aufnahme des Studiums der Agrarwissenschaften nach Abbruch des Studiums der Tiermedizin; Unmöglichkeit der Fortführung der bisherigen Ausbildung wegen Vorliegens eines unabweisbaren Grundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung für die Aufnahme des Studiums der Agrarwissenschaften nach Abbruch des Studiums der Tiermedizin; Unmöglichkeit der Fortführung der bisherigen Ausbildung wegen Vorliegens eines unabweisbaren Grundes

  • rechtsportal.de

    Ausbildungsförderung für die Aufnahme des Studiums der Agrarwissenschaften nach Abbruch des Studiums der Tiermedizin; Unmöglichkeit der Fortführung der bisherigen Ausbildung wegen Vorliegens eines unabweisbaren Grundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 22 K 4171/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16
    - 1 B 37.15 -, juris Rn. 11, m. w. N.
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16
    - 5 C 36.79 -, juris Rn. 26, die anschaulich mit den in den Verwaltungsvorschriften angeführten Beispielsfällen beschrieben wird, vgl. Tz. 7.3.16 a Satz 2 BAföGVwV: "Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine unerwartete - etwa als Unfallfolge eingetretene - Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht.", hat das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall auf der Grundlage des gegebenen Sach- und Streitstandes zu Recht verneint.
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 138.83

    Bafög - Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Wichtiger Grund

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16
    Die Frage, ob die Klägerin ihrer Verpflichtung entsprochen hat, sich nach Ausbildungsbeginn alsbald Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die fehlende Eignung der Fortsetzung ihrer Ausbildung entgegensteht, um gegebenenfalls sodann unverzüglich die erforderlichen Konsequenzen ziehen, vgl. entsprechend zum wichtigen Grund i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG: BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1986 - 5 C 138.83 -, juris Rn. 10, würde sich entscheidungserheblich nur dann stellen, wenn ein ausbildungsbezogener Eignungsmangel der Klägerin im oben dargelegten Sinne feststünde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2001/12

    Abgrenzung des Fachrichtungswechsels von der bloßen Schwerpunktverlagerung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2017 - 12 A 1052/16
    - 12 A 2001/12 -, juris Rn. 17 f., m. w. N auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
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